Reglement

Teilnahmebedingungen

Reglement 2009

Das 10. up-and-coming Int. Film Festival Hannover findet vom 19. bis 22. November 2009 statt.

Es ist der Wettbewerb um den ‚Deutschen Nachwuchsfilmpreis’ und den ‚International Young Film Makers Award’.

Wir laden alle jungen Filme-/Videomacher und Multimediakünstler ein, ihre Arbeiten zum Festival anzumelden.

Das Festival ist ein Nachwuchswettbewerb für Arbeiten einer ganz jungen Filmemacher-Generation von Schülern, Jugendlichen und Studenten im Alter von 7 bis 27 Jahren.

Das Festival besteht aus einem deutschen und einem internationalen Wettbewerb.

Eine Jury wird während des Festivals drei Filme für den ‚Deutschen Nachwuchsfilmpreis’ und drei Filme für den ‚International Young Film Makers Award’ auszeichnen. Diese Preise sind eine Initiative von up-and-coming.

Wir suchen neue Filme aller Genres, Längen und Formate: Experimental, Dokumentar, Animation, Spielfilm, Kurz- oder Langfilm.

Das Festival will Arbeiten zeigen, die einfallsreich, ungewöhnlich, humorvoll, provokativ und eigenwillig sind. Erste Filmversuche sind besonders willkommen.

Das Festival ist ein Forum für einen Erfahrungsaustausch zwischen jugendlichen Filmemachern, Publikum, professionellen Filmemachern, Produzenten und Medienpädagogen. Die Festivalsprachen sind Deutsch/Englisch.

Teilnehmen können Schüler, Jugendliche und Studenten im Alter von 7 bis 27 Jahren, die allein oder in einer Gruppe Filme hergestellt haben; entscheidend ist das Alter der Filmemacher im Entstehungsjahr der Filme. Jeder Teilnehmer kann eine oder mehrere Arbeiten einreichen.

Zugelassene Formate sind DVD, DV, Beta-SP, 16mm und 35mm (Zweibandprojektionen sind nicht möglich).

Die Themen und Längen können frei gewählt werden. Alle Arbeiten müssen nach dem 01. Januar 2008 fertig gestellt sein.

Ist die Originalsprache des Films nicht Englisch oder Deutsch, sollte die Sichtungskopie in einer dieser beiden Sprachen untertitelt sein. Andernfalls bitte eine englische Dialogliste beilegen.

Alle Filme werden von einer unabhängigen Vorauswahl-Jury gesichtet, die sowohl das nationale als auch das internationale Wettbewerbsprogramm des Festivals zusammenstellt.

Die Filme werden drei Altersgruppen zugeordnet: bis 16, 17 bis 22 und 23 bis 27 Jahre. Die Präsentation der ausgewählten Filme erfolgt in einzelnen Programmblöcken, die nicht nach Altersgruppen zusammengestellt sind.

Bei der Auswahl stehen nicht technische Perfektion, sondern Originalität und Eigenständigkeit von Idee und filmischer Umsetzung im Vordergrund.

Jury und Preise

Eine unabhängige Festival-Jury wird während des Festivals den ‚Deutschen Nachwuchsfilmpreis’ und den ‚International Young Film Makers Award’ vergeben.

Beide Preise werden jeweils dreimal vergeben.

Zusätzlich vergibt die Jury im deutschen Wettbewerbsprogramm  den ‚Schülerfilm-Preis’.

Bei allen Entscheidungen versucht die Jury alle Altergruppen zu berücksichtigen.

Die Entscheidungen der Vorauswahl-Jury und der Festival-Jury sind nicht anfechtbar und werden allen Teilnehmern ausschließlich per E-Mail mitgeteilt, sofern sie nicht persönlich anwesend sind.

Die Anmeldung

Die Sichtungskopien müssen zusammen mit dem  offiziellen Anmeldebogen, sowie den Begleitmaterialien wie Texte zum Inhalt und zur Entstehung des Films , ausgedruckt auf Papier und Szenen-Fotos auf  CD bis zum 01. August 2009 (Einsendeschluss) in Hannover sein.

Der Anmeldebogen ist online auszufüllen und ausgedruckt und unterschrieben jedem angemeldeten Film beizulegen. Mit der Anmeldung erklärt der Filmemacher, dass er uneingeschränkt alle Rechte am Film besitzt. Einschränkungen müssen angegeben werden.

Alle bei der Anmeldung eines Films gemachten Angaben wie z.B. zum Jahr der Entstehung sowie zum Geburtsjahr / Alter der beteiligten Personen müssen wahrheitsgemäß sein.

Mit der Anmeldung und Unterschrift  wird das Reglement  des Festivals anerkannt.

Bei nicht wahrheitsgemäß gemachten Angaben im Anmeldebogen – insbesondere zum Entstehungsjahr des Films und zum Geburtsjahr der Beteiligten-  kann die Auswahl / Nominierung für das Festival und ggf. eine durch die Jury erfolgte Auszeichnung widerrufen werden. Diese Entscheidung wird vom Veranstalter und Trägerverein des Festivals getroffen und ist nicht anfechtbar. 

Die zu verwendende Postanschrift:

up-and-coming

Int. Film Festival Hannover

Lister Platz 1

D-30163 Hannover

Hin- und Rückversand

Die Kosten für den Versand aller Film- und Sichtungsmaterialien nach Hannover trägt der Einsender.

Alle Einsendungen aus Ländern außerhalb der EU müssen auf der Verpackung mit der Zollerklärung „Vorübergehende Verwendung. Nur für kulturelle Zwecke, Sendung hat keinen Handelswert“ versehen sein.

Die Kosten für den Rückversand aller ausgewählten und auf dem Festival gezeigten Filme übernimmt das Festival, sofern die Filme nicht während des Festivals ausgehändigt wurden. Sichtungskopien werden nur dann zurückgesandt, wenn ausreichend Porti in Briefmarken mit Rückumschlag beigelegt wurde.

Übernachtungsservice für Festivalbesucher

Ein Übernachtungsservice für Festivalbesucher ist bei der Vermittlung von Übernachtungsplätzen behilflich. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Übernachtungskategorie.

Veranstalter und Träger des Festivals: Bundesweites Schülerfilm- und Videozentrum e.V. Lister Platz 1. 30163 Hannover.

Der Verein ist im Vereinsregister Nr. 5493 beim AG Hannover eingetragen.

Der ‚Deutsche Nachwuchsfilmpreis’ ist als Wort-/Bildmarke geschützt.